Axel Springer AG fordert Schadensersatz von Exciting Commerce / Neue Policy gegenüber Publikationen der Axel Springer AG

Gestern erreichte uns eine Schadensersatzforderung der Rechteverfolgung der Axel Springer AG zu einem Beitrag vom 27.10.2008 ("Otto gründet eVenture Capital Partners"), die wir zum Anlass nehmen, um auf die neue Policy gegenüber Publikationen der Axel Springer AG hinzuweisen.

In dem Schreiben heißt es:

"Unter http://www.excitingcommerce.de stellen Sie Inhalte aus der Publikation Die Welt in das Internet ein, obwohl Sie unseren Unterlagen zufolge zu keinem Zeitpunkt die für eine Online-Nutzung erforderlichen Rechte erworben haben.

Auf Basis unserer üblichen Tarife (siehe axelspringer.de/artikel/Axel-Springer-Infopool_40362.hml) haben wir eine Berechnung für die bisherige Nutzung der Artikel erstellt. Den Eingang des sich daraus ergebenden Schadensersatzbetrages in Höhe von 400,00 Euro auf das unten genannte Konto erwarten wir bis spätestens zum 13. Mai 2011.

Im übrigen werden wir Ihnen gerne, so Sie dies wünschen, ein Angebot für die zukünftige Nutzung der fraglichen (und/oder weiterer) Artikel auf Ihrer Website unterbreiten. Sollte es zum Abschluss eines längerfristigen Lizenzvertrags kommen, wären wir ggf. auch gerne bereit, Ihnen in der Höhe des Schadensersatzes entgegenzukommen."

Dieses freundliche "Angebot" lehnen wir dankend ab.

Bei Exciting Commerce ist es üblich, Abschnitte aus online verfügbaren Quellen lieber in klar erkennbarer Form im Wortlaut zu zitieren (und explitzit mit der Quelle zu verlinken) als, wie in der Medien- und Verlagsbranche üblich, ohne Quellenangabe ganze Passagen leicht umformuliert zu übernehmen. An dieser Vorgehensweise, die bei Weblogs gängige Praxis ist, hat sich bei inzwischen fast 4.500 Beiträgen in sechs Jahren noch nie jemand gestört.

Natürlich respektieren wir die Rechtsauffassung der Axel Springer AG. Um jedoch weiteren Konflikten mit der Axel Springer AG vorzubeugen, werden wir bei Exciting Commerce die Publikationen der Axel Springer AG künftig nicht mehr als Quelle nutzen und uns weder direkt noch indirekt auf online gestellte Inhalte der Axel Springer AG beziehen.

Auch werden wir künftig nicht mehr auf die Presseinformationen der Axel Springer AG zurückgreifen und kostenfrei auf die Aktivitäten der Axel Springer AG und ihrer Tochterunternehmen (Zanox, etc.) hinweisen. Den letzten Beitrag über den Bild-Shop haben wir kulanterweise auf Wunsch der Presseabteilung nachträglich abgeändert, obwohl er auf bereits veröffentlichten Presseinformationen beruhte.

Bei den Live Shopping Days war eine Publikation der Axel Springer AG die einzige, die wir von der Veranstaltung ausschließen mussten, nachdem sich der von der Redaktion beauftragte Vertreter statt des vereinbarten einen kostenfreien Pressetickets mit dem Pressecode zwei Tickets (im Wert von je 299 Euro) für sein eigenes Unternehmen besorgen wollte.

Dies nur als kurzer Hinweis in eigener Sache. Kurios ist so eine Schadensersatzforderung auch deshalb, da Die Welt (wie andere Publikationen der Axel Springer AG auch) den Facebook-Button und andere Share-Buttons einsetzt, um die Nutzer explizit zur Verbreitung ihrer "in das Internet eingestellten" Inhalte zu motivieren.



Kategorien:Chronik

1 Antwort

  1. Ich glaube, dass die Axel Springer AG Eure neue „Policy“ nicht im Ansatz interessiert. Und das zurecht. Es kann doch wirklich nicht sein, dass Ihr Euch kostenlos und umfangreich bei Texten bedient, für deren Erstellung jemand anderes großen Aufwand getrieben hat, hochwertige Journalisten bezahlt hat etc. Das Urherberrecht hat seine Berechtigung u.a. aus diesem Grunde – damit professionelle Journalisten auch in Zukunft für Ihre Arbei noch angemessen bezahlt werden können. Die Regelungen sind so sinnvoll wie klar und Ihr habt nun einmal klar dagegen verstoßen (wenn nicht, hättet Ihr ja einfach die Zahlung verweigern können und Euch verklagen lassen können). Ich finde das Verhalten und die Kommentare doch recht scheinheilig. Ihr könnt ja über die Axel Springer AG denken, wie Ihr wollt. Das Urheberrecht schützt auch sie – und die Mitarbeiter dieses Verlages.

  2. „Dass der Verlag formal „im Recht“ ist, hat auch nie jemand angezweifelt (s. meinen früheren Kommentar und den Beitrag).“
    .
    Sorry, wozu dann aber dieses eingeschnappt & durchsichtige „David gegen Goliath“-Spielchen? Ihr habt einen vulminanten Gesetzesbruch begangen. Und da schreiten nun mal die Anwälte ein. Wenn’s nicht gegen den achso pösen Springerverlag ginge und Ihr deshalb mit dem Zuspruch bestimmter Leute rechnen konntet…

  3. Wie wäre es eigentlich, wenn der Beitrag nicht von einer großen (= bösen ) Zeitung wäre, sondern von einem anderem Fachportal über E-Commerce? Die rechtliche Position und die Fakten wären dieselben, doch niemand würde gleich von Abzocke sprechen. Das Schreiben ist keine Abmahnung und moderat.
    Ein Anwalt würde eine Abmahnung mit saftiger Kostennote schicken. ist hier aber nicht passiert. Springer scheint einfach nur die Policy zu verfolgen, dass Urheberrechtsverstöße nicht abgemahnt, sondern mit einer Lizensierung nachträglich geheilt werden sollen.
    Das errinnert mich an so manche Expertenempfehlung aus dem AKEP (Arbeits für elektronisches Publizieren im Börsenverein des deutschen Buchhandels).
    Die Tonalität ist halt noch nicht gelungen, weil jeder sich fragt,
    warum jetzt 400 € zahlen, wenn es jahrelang nicht gestört hat.
    Doch lohnt es sich so kleinlich zu sein, wenn es um ein mehrfaches hätte schlimmer kommen können. Ich würde einfach
    mit denen reden und die Sache erledigen.

  4. Verlierer des Tages:
    Axel Springer Verlag AG. (65, CDU/CSU/FDP/NPD)
    Anstatt sich kostenlos bewerben zu lassen, verlangen sie für schlecht recherchierte Artikel mehr als einen Cent.
    Klausiii meint:
    Wer einen Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.

  5. …warum bietet der Verlag eigentlich RSS-Feeds an? Mahnen sie mich bei deren Nutzung auch ab?
    Dinosaurier haben definitiv mehr Daseinsberechtigung als Entscheider solcher Entscheidungen.

  6. AFP verschickt ja auch schon eine ganze Weile ähnlich lautende Schreiben.

  7. Danke für Euer Einverständnis. Ich werde mich jetzt auch mal kräftig bei Euren Texten bedinen und dann ne AdWords-Schleuder draus machen.
    Ich denke, Ihr habt da ja rein gar nichts dagegen. Denn Abmahnen ist ja so was von böse… jedenfalls nach Eurer Meinung.

  8. Ich schreibe derzeit an einer Magisterarbeit über die Darstellung von Korruption in Griechenland. Sowohl für den Spiegel als auch für die FAZ lermöglichten mir Zugriff auf digitale Archive, die mir die entsprechenden Artikel kostenlos zur Verfügung astellten.
    Der Axel Springer-Verlag hat kein kostenloses Archiv; über die Unibibliotheken ist er nur in umständlicher Mirkrofilmform zu bestellen. Axel Springer sendete mir für meine wissenschaftliche Arbeit folgendes Angebot:
    „Es besteht die Möglichkeit, dass wir Sie auf unsere Datenbank
    freischalten. Der Zugang ist allerdings nicht kostenlos. Die monatliche
    Grundgebühr beträgt 30 Euro, es werden die Suchanfragen/Ergebnislisten
    (jeweils 1,50 Euro) und die im Volltext angezeigten Artikel (jeweils 1,50
    Euro je Artikel) berechnet. Die Grundgebühr wird auf die Nutzungsgebühren
    angerechnet. Die angegebenen Preise sind reduzierte Preise, welche Sie
    gegen Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung erhalten. Der
    Online-Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten.“
    Allerdings habe ich nach ein paar Tagen Mikrofilm-Durchsicht der Bild auch so eine Ahnung, warum es dem Verlag gar nicht sooo recht ist, wenn sih wissenschaftliche Arbeiten mit seinen Werken befassen…

  9. Was für ein scheinheiliger Vortrag, lieber Jochen (Exciting Commerce). Wer selbst mal nachschauen möchte – Google Cache: http://bit.ly/iGn3eT
    Das aus dem Angebot von Welt Online geklaute Stück hat 1535 Zeichen. Was Ihr, lieber Jochen (Exciting Commerce), dazugeschrieben habt, inklusive Überschrift, Vorspann etc., hat 754. Mehr als 60 Prozent des Artikels sind kopiert. Und wie finden wir das? Genau.
    An dem Welt-Online-Artikel hängt keine CC-Lizenz. Und die kommerzielle Nutzung (wie in Eurem Fall) wird auch nicht gestattet. Und dann vertrittst Du, Jochen (Exciting Commerce), ernsthaft die Auffassung: Die anderen machen das mit unseren Texten auch. Puh.
    Sie haben Euch erwischt. Und sie rücken Euch berechtigterweise auf die Pelle. Trag’s wie ein Mann, Jochen (Exciting Commerce). Und das heißt auch: Auf durchsichtige und verlogene Verteidugungsepisteln nach dem Strickmuster „Der böse Mediengigant will uns töten – aber wir setzen uns auf eine unheimlich pfiffige, nachgerade freche Art zur Wehr“ verzichten. Was wird nur Chuck Norris dazu sagen.

  10. @The Bud: Chuck Norris kopiert ganze Artikel von Springer – und das gebührenfrei!

  11. Dem Beispiel sollten auch andere Blogs folgen und KEINEN EINZIGEN LINK mehr zu Springer-Publikationen setzen.
    Ich fand es schon immer ärgerlich, dass Blogs (völlig zurecht) diverse Falschaussagen, Lügengeschichten und menschenverachtende Artikel der BILD kritisieren, aber mit jedem Post darüber immer gleich fröhlich einen direkten Link zu BILD-Online setzen (damit die über diesen Link mehr Page-Impressions bekommen und über Werbung dadurch mehr Geld verdienen). In Ausnahmefällen, wenn man unbedingt ein Schandblatt der Springer-Presse als Quelle angeben muß verwede ich keinen Link, sondern einen SCREENSHOT.
    Ansonsten gilt: Es gibt keinen einzigen wirklich wichtigen Artikel, dessen Inhalt man nicht genauso bei anderen Publikationen, Online-Angeboten, Blogs, Nachrichten-Seiten etc. finden kann. Das zitieren von Springer-Artikeln ist somit völlig überflüssig!!

  12. Dem Springer verlag zittern ob Eures Boykotts sicher schon die Knie. Die Millionen Links auf seine Seiten, die jetzt ausbleiben, wird er schwer verkraften. Schön Dein Satz, dass Du nie bestritten hättest, dass Axel Springer formal im Recht sei, dieses geltende Recht Euch Web-Evangelisten aber scheißegal ist. Morgen klau ich in einem geschäft einen fernseher, und wenn ich dann angezeigt werde, sage ich, formal sei der Ladeninhaber im Recht, aber für mich gelten andere Regeln.
    Ich kann es nicht mehr hören, dieses „Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt, und wer es nicht akzeptiert, den stellen wir online an den Pranger.“
    Wenn Euch das geltende Recht nicht gefällt, dann sucht nach Mehrheiten, um es zu ändern. Und bis dahin: Haltet Euch dran und spielt nicht Robin Hood.

  13. Großartig! Wie blind ist ASV denn?
    Ich lach mich schlapp – und ich dachte ich habe schon alles an Hirnfreiheit gesehen, was es so gibt…
    Ohne Worte

  14. Wie sieht die Situation eigentlich rechtlich aus, wenn jmd. in die KOMMENTARE eines Blogs vollständige Artikel des ASV reinkopiert? Z.B. ein Troll, der meine Blog-Kommentare mit Volltextkopien von Springer-Artikeln vollspamt? Kann ich deswegen auch abgemahnt werden?
    Mir kommt da gerade eine teuflisch Idee…

  15. Wie läuft es jetzt weiter, habt ihr schon bezahlt oder wartet noch ab?

  16. Die erste Mahnung ist zumindest schon da

  17. Mahnung? meinst du bestimmt „Zahlungserinnerung“. Das habe ich auch erhalten. Nun, ich habe mir einen Anwalt besorgt. Einfach zahlen will ich nicht. Weiter spielen schon. Lt. Anwalt ist die Summe durchaus übertrieben. Wenn Gericht bei irgendeinem solchen Fall anders entscheidet, dann müsste AS allen, die schon bezahlt haben, Geld zurück zahlen, oder? Mal sehen, was passiert.

  18. Jetzt auch Mahnung von Media Inkasso(von AS beauftragt) erhalten, mir drohen Sie mit den Satz wie „erhebliche gerichtliche Kosten…“. Tja, was für eine harte Nuss is AS. Ich ergebe mich in diesem monatlangen Krieg gegen einen Dino.
    Nie mehr möchte ich mit AS & Co. zu tun…

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