Wenn die Lobby versagt: Die Zeit nach der Lastschrift

Was das Ende der elektronischen Lastschrift in der bequemen Form, wie wir sie bisher kannten, für den Handel an Umsatzeinbußen bzw. Zusatzkosten verursacht, muss jeder einzelne (Online-)Händler für sich selber nachvollziehen.

Bvh_zahlart

Peter Höschl hat sich die Mühe gemacht und im Shopanbieter-Blog nochmal allgemein verständlich zusammengefasst, was die SEPA-Lastschriften bringen:

"Ziel dabei ist, eine inhaltlich richtige Wiedergabe zu den künftigen SEPA Lastschriften und deren Auswirkungen für Online-Händler zu finden.

Bei den bisherigen Publikationen der Banken usw. habe ich nicht den Eindruck, als könnten diese von Jedermann verstanden werden."

Der Haken liegt in der umständlichen Abwicklung. Guter Service!

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1 Antwort

  1. Der Haken liegt nicht in der umständlichen Abwicklung, sondern in der Weigerung der Deutschen Kreditwirtschaft das e-Mandat für SEPA-Lastschriften einzuführen. Dieses e-Mandat ist Bestandteil der EPC-Spezifikation und soll durch die Deutsche Kreditwirtschaft in eine nationale Spezifikation umgesetzt werden.
    Mit dem e-Mandat hätte man ein adäquates Nachfolgeprodukt für die Internet-Lastschrift.
    Das papierbasierte Mandat war nie für die Verwendung im Online- und Versandhandel vorgesehen.

  2. Das mit dem adäquaten Nachfolgeprodukt liegt sicherlich im Auge des Betrachters.
    Mit der SEPA Lastschrift vergehen bei Erstlastschriften (ist sicherlich ein Großteil im Online-Handel) mindestens(!) sechs Werktage nach Bestelleingang bis man einziehen kann.

  3. @Peter
    Das ist nicht ganz richtig.
    Für die derzeitige SEPA-Basislastschrift beträgt die Vorlaufzeit 5 Tage. Diese kann durch Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner auf mind. 2 Tage verkürzt werden. Das geschieht zum Beispiel durch einen einfachen Zusatz auf der Rechnung.
    Im Core-Verfahren kann diese Vorlauffrist ab November 2012 auf einen Tag verkürzt werden.

  4. Ergänzung zu vorherigem Beitrag:
    Die Vorlaufzeit für die Erstlastschrift kann nach dem derzeitigen Verfahren nicht abgekürzt werden, sondern nur die Folgelastschriften. Das funktioniert aber auch bei wechselnden Beträgen.
    Im Core-Verfahren funktioniert die Abkürzung der Vorlaufzeit aber schon bei der Erstlastschrift.

  5. Was ist das Core-Verfahren? (für alle Nicht-Eingeweihten)

  6. Sorry, die Lobby der Onlinehändler versagt hier nicht.
    Es ist das vollkommene Versagen der Banken, welches ins Auges sticht.
    (reimt sich, also ist es wahr :))
    Der Onlinehändler hat mit paypal und sofortüberweisung eine gute Alternative, welche er dem Kunden anbieten kann, ja vielleicht gibt es sogar der eher von Anbieterseite gehypten Rechnung mit Zahlungsgarantie Auftrieb.
    Die Banken, denen eigentlich daran gelegen sein sollte, diesen neuen Zahlungsformen entgegenzuwirken, verkacken auf ganzer Linie.
    Welcher Onlinehändler soll sich denn auf einen solchen Schmarrn einlassen?
    Eric

  7. „Gute Alternative“ heißt dann in dem Fall: Paypal und sofortüberweisung kosten den Händler nicht mehr als Lastschrift/Bankeinzug?

  8. Genau das wollte ich vermeiden :) Es ging mir mehr darum, die Diskussion wieder auf ein allgemeinverständliches Level zu bringen.

  9. Die Thematik ist sicher nicht einfach, aber ganz ohne Eigeninitiative geht es leider nicht.
    Ich kopiere das Kapitel einfach mal hier rein:
    Ab wann werden die deutschen Kreditinstitute kürzere Vorlagefristen (z.B. 1 Tag für Erst- und Folgelastschriften im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren) unterstützen?
    Antwort: Diese Option steht im Interbankenbereich ab November 2012 zur Verfügung.
    o Die Deutsche Kreditwirtschaft nimmt den von den Nutzern geäußerten Wunsch für einen Marktbedarf einer „verkürzten Vorlagefrist“ als zusätzliches Produktangebot für Zahlungsempfänger basierend auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren auf.
    Derzeit erfolgt die Prüfung der rechtlichen, geschäftspolitischen und technischen Rahmenbedingungen für die notwendigen Arbeiten zur Schaffung einer möglichen flächendeckenden Umsetzung der „Option der verkürzten Vorlagefrist“ (technisch sog. „COR1“-Lastschriften) in Deutschland, sowohl für das Kunde-Bank- als auch das Interbanken-Verhältnis.
    Eine Umsetzung mit Sicherstellung der flächendeckenden Erreichbarkeit des gesamten nationalen Marktumfeldes, d. h. aller Zahlungsdienstleister in Deutschland, könnte nach derzeitigem Diskussionsstand im 4. Quartal 2013 (11-2013) erfolgen.
    Das Angebot des Standardeinzugsverfahrens der „SEPA-Basis-Lastschrift“ (Vorlagefristen von 5 Tagen bei Erstlastschrift bzw. 2 Tagen bei Folgelastschriften) bleibt als „Basisangebot“ aller teilnehmenden Banken und Sparkassen bestehen.

  10. :-) Danke, das ist nett gemeint, wirkt aber für Nichtjuristen doch eher abturnend und damit kontraproduktiv, wenn Online-Händler verstehen wollen/sollen, was da auf sie zukommt.

  11. @Jochen,
    vereinfacht ausgedrückt kann man CORE-Verfahren an dieser Stelle für mein Dafürhalten wie folgt beschreiben:
    CORE ist das Standard-Verfahren der SEPA-Lastschrift welches bei Geschäften mit Privatpersonen zum Tragen kommt.
    Um den speziellen Bedürfnissen im B2B Rechnung zu tragen wurde ein ein optionales Firmenkunden-Lastschriftverfahren ins Leben gerufen.
    Ich glaube, alles andere interessiert an dieser Stelle nicht.
    Lasse mich aber gerne berichtigen.

  12. @ Ingmar,
    klar die Vorlaufzeit gegenüber dem Kunden kann verkürzt werden. Dennoch muss die Lastschrift fünf Werktage vor Fälligkeit bei der Bank eingereicht werden. Dazu kommt mind. ein Werktag den die Post benötigt, das zwingend handschriftlich unterzeichnete Mandat (Einzugsermächtigung) vom Kunden zum Händler zu bringen.
    Sind also mind. sechs Werktage. Wenn der Kunde diesen Affentanz (Formular ausfüllen, zum Briefkasten gehen und schon mal mind. 6 Werktage warten bis der Händler in der Praxis die Ware verschickt) überhaupt mitmachen sollte.

  13. @Peter
    Die DK weißt COR1-Lastschriften mit verkürzter Vorlaufzeit auch eindeutig dem B2C-Geschäft zu. Wo Sie da trotzdem eine 5-Tagesfrist sehen wollen ist mir schleierhaft.
    Wie ebenfalls schon gesagt ist das papiergebundene Mandat nicht für den E-Commerce geeignet. Dazu benötigt es das e-Mandat.
    Der bvh setzt sich genau dafùr ein, denn verhindern lässt sich SEPA auf keinen Fall!

  14. „Der Onlinehändler hat mit paypal und sofortüberweisung eine gute Alternative“
    Eben nicht! Auch die Abwicklung über Rechnung mit Zahlungsgarantie ist schlecht weil auch hier Gebühren für den Händler anfallen.
    Die beste Variante für einen Online-Händler ist eben der Lastschrifteinzug da er keine Gebühren kostet!
    Die 2-3% Gebühren mögen auf den ersten Blick nicht so massiv wirken – bei hohen Umsätzen bzw. höheren Preisen macht das aber schon was aus.
    Wieso soll also ein Händler 3% verschenken?

  15. @Ingmar Böckmann also vom Prinzip her ähnlich wie die Lastschrift-Freigabe (Ermächtigung zum Bankeinzug) auch heute online erfolgt, oder? #e-Mandat

  16. Provokativer ausgedrückt:
    Die Lobby der digitalen alternativen Zahlungsanbieter ist wohl stärker als die der gesamten Online-Händler.
    Jeder Mensch hat ein Bankkonto. Wir bräuchten von den Banken nur ein einheitlich kontrolliertes System. Paypal & Co. wären dann überflüssig. ( Auch wenn das Agenturen & Co. nicht gerne hören ;) )

  17. @ Ingmar,
    Danke für den Hinweis. War nicht ganz einfach etwas zu COR1 zu finden.
    Ist das denn schon sicher, dass dies kommt? – ich habe bei der DK nichts Verbindliches gefunden. Nur etwas vom 20.07. dass Wunsch aufgenommen wurde und jetzt die notwendigen Rahmenbedingungen geprüft würden.

  18. @Jochen
    Ja so ähnlich.
    Es gibt 2 Arten des e-Mandats:
    1. das e-Mandat ohne qualifizierte Signatur
    2. das e-Mandat mit qualifizierter Signatur
    Das Erstere währe tatsächlich sehr ähnlich zum heutigen Verfahren.
    Die Variante 2 könnte zum Beispiel auf die eID-Funktion des neuen Personalausweises, De-Mail oder E-Postbrief zurückgreifen. Die DK sieht diese allerdings als nicht ausreichend qualifiziert an. Ich hoffe das sich diese Ansicht noch ändern wird.
    @Peter
    In den FAQ der DK werden genaue Daten genannt wann COR1 eingeführt wird. Soweit ich das sehen kann, ist COR1 beschlossene Sache.

  19. Warum ums Bezahlprinzip philosopieren?
    Was ist eingentlich mit der guten alten Vorkasse?! :)
    Irgendwo ist die hier komplett vom Tisch gefallen.. spielt aber neben Kreditkarte + Paypal sicher zu den häufigst verwendeten Bezahlmethode (da auch vom Händler favorisiert) und durch Plattformen wie ebay längst etabliert und frei von zusätzlichen Kosten.
    Neue exotische Bezahlsysteme werden niemals gebührenfrei sein, oder Zahlungen mehr erleichtern, als dies z.b. mit paypal geschieht.
    Btw. Sofortüberweisung ist lächerlich! Wer das verwendet oder auch nur anbietet gehört wirtschaftlich entmündigt!!!

  20. Letztlich würde das Handling von Kundenunterschriften nur dann funktionieren, wenn es sich weitgehend automatisieren ließe. Ansonsten ist die Lastschrift tatsächlich gestorben – alleine von den Prozesskosten her. Dann dürfte Paypal trotz Gebühren attraktiver sein.
    Ich bin überzeugt, dass Paypal durch die SEPA-Lastschrift einen gehörigen Schub erleben wird. Noch besitze ich sie nicht, aber ich werde eBay-Aktien kaufen. Paypal wird für eBay zur Gelddruckmaschine werden.

  21. Nach den ersten 5000 verloren gegangenen Euronen war für mich das Lastschriftverfahren als Händler sowieso gestorben. Das war im Jahre 2005

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