Wenn das Bundeskartellamt eine E-Commerce-Debatte anstößt

Ist der Online-Handel ein Wohl oder ein Übel? Das Bundeskartellamt arbeitet sich zunehmend ein in die Feinheiten des E-Commerce – und hat im Zuge seiner Entscheidung im Fall Asics vergangene Woche zu einer Debatte über den Online-Handel aufgerufen:

asics

„Durch die Entscheidung soll ein Diskussionsprozess zur kartellrechtlichen Beurteilung von Marktplatzverboten und anderen Internetvertriebsbeschränkungen – auch auf europäischer Ebene –  angestoßen werden.

Die Wettbewerbsbehörden erhalten zahlreiche Beschwerden von Händlern über die Internet-Vertriebsbedingungen von Markenherstellern.

Auch die von der Europäischen Kommission derzeit durchgeführte Sektoruntersuchung E-Commerce wird möglicherweise zu weiteren Erkenntnisgewinnen führen.

Zudem sind weitere behördliche oder gerichtliche Entscheidungen zu erwarten.“

Die eigentliche Revolution im Online-Handel findet gerade in jeglicher Hinsicht auf Markenebene statt. Ob sich Marken und Hersteller mit ihren Vertriebsbeschränkungen ins eigene Fleisch schneiden, wird sich weisen („Welchen Wert haben Marken von gestern?“).

Denn auf der einen Seite erhöhen sie ihre eigene Abhängigkeit von Amazon & Co. („Exchanges #89: Amazon und die neue Markenwelt„), auf der anderen Seite ermuntern sie durch ihr Verhalten ambitionierte Online-Anbieter, eigene Marken zu entwickeln, die sich speziell für den Online-Vertrieb eignen.

Auf der K5 Konferenz behandeln wir die wesentlichen Aspekte dazu in den K5 Brand Sessions. Aber auch generell durchzieht die Markenthematik die K5 in diesem Jahr als zweiter, großer Themenstrang („Die K5 wird zur Doppelkonferenz – für Handel und K5 Brands„).

So verdeutlichen Newcomer wie Hellofresh, wie schnell sich eine neue Foodmarke aufbauen lässt („Wie Hellofresh die Umsätze auf 250 Mio. € explodieren lässt„). Und neue Online-Anbieter wie Outfittery positionieren sich nicht zuletzt auch als Sprungbrett für aufstrebende Modelabels.

Speziell an Vorreitern wie den Internetstores lässt sich erkennen, welche (Aus-)Wege die Online-Pioniere gefunden haben, um marken-unabhängiger wachsen zu können („Internetstores will 2015 profitabler wachsen denn je – von 114 auf 140 Mio. €„).

Als Vertreter der Marktplatzhändler hat vor allem der Bundesverband Onlinehandel die Kartellamtsentscheidung bejubelt („Internet-Verbote sind verboten“) in seinem Kampf gegen Marken und Hersteller.

Doch nach dem bevh hat sich verbandsseitig inzwischen sogar der HDE zu einem Statement durchgerungen, obwohl Entscheidungen dieser Art den stationären Einzelhandel weiter schwächen.

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Kategorien:Die neuen Händler

1 Antwort

  1. Mal wieder reine Augenwischerei. Wer als autorisierter Händler am Verkauf auf Marktplätzen teilnimmt wird sich mit plötzlichen Lieferschwierigkeiten abfinden müssen. Bonusverhandlungen verlaufen zäher, WKZ wird gestrichen … die Liste der Nebenwirkungen ist lang.

  2. Guter Punkt, danke! Wollte das Fass in diesem Beitrag nicht mehr aufmachen, aber das sind natürlich genau die Schikanen, mit denen sich Händler aktuell konfrontiert sehen. Gerne mehr Stimmen und Fallbeispiele dazu in den Kommentaren.

  3. Die EU-Kommission ist da übrigens auch schon im Frühjahr aktiv geworden: Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel

    Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) nun auch formell eine kartellrechtliche Untersuchung zum Wettbewerb im Bereich des elektronischen Handels in der Europäischen Union eingeleitet.

    http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13291_de.htm

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