Wo könnte der Online-Handel heute stehen, wenn er von so manchen Marken und Herstellern nicht immer noch gezielt behindert und boykottiert würde.
Der Reuter Badshop freut sich jetzt über 1 Mio. Euro Schadensersatz:
"Mit einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf heute den Onlinehandel gestärkt: Der Badarmaturenhersteller Dornbracht muss wegen gezielter Behinderung des Onlinehandels inklusive Zinsen Schadenersatz in Höhe von rund einer Million Euro an den Mönchengladbacher Fach- und Onlinehändler Reuter zahlen.
Grund für die Klage Reuters war eine sogenannte Fachhandelsvereinbarung Dornbrachts. Damit hatte der Armaturenhersteller Großhändlern zwischen 2008 und 2011 spezielle Rabatte gewährt, wenn diese sich verpflichteten, Dornbracht-Produkte nicht an Onlinehändler zu liefern."
Zur kompletten Pressemitteilung.
Geklagt hatte Reuter auf 2,5 Mio. Euro Schadensersatz (PDF).
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