Was halten eigentlich die Handelsverbände von den Drohungen und Erpressungsversuchen der Paketdienste im Weihnachtsgeschäft? Warum sind die Verbände nicht längst auf den Barrikaden?
Der Handelsverband Deutschland hat sich nach den letzten Äußerungen („Der scheidende Hermes-Chef rechnet mit Zalando & Co. ab“) dann doch noch zu einer Pressemitteilung durchringen können („Paketdienstleister: Kapazitäten ausbauen – neue Konzepte entwickeln“):
„Das Wachstum im Online-Handel werde sich nicht durch fehlende Kapazitäten in der Paketzustellung aufhalten lassen. Wenn die Paketdienstleister Mengenbeschränkungen und Preiserhöhungen ohne entsprechende Mehrwerte in die Diskussion bringen, sei das der falsche Weg, um der Herausforderung des steigenden Paketaufkommens gerecht zu werden.
Genth: „Gefragt sind innovative Lösungen, die die Effizienz möglichst im ersten Zustellversuch steigern. Falls die etablierten Dienstleister hier keine Lösungen finden, werden andere Anbieter die Lücke füllen.“ Auch Städte und Kommunen müssten darüber nachdenken, wie sie unterstützen können statt Wege der Aussperrung von Lieferfahrzeugen zu suchen.“
Das sind Aussagen, wie man sie eigentlich vom b(e)vh erwartet hätte, der sich gerne als „Der E-Commerce-Verband“ präsentiert, das Thema in seiner Weihnachtsmeldung allerdings komplett ausgespart und sich auf Nachfrage dann so geäußert hat („Der große Paket-Ärger zu Weihnachten“):
„Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (Bevh) betont, dass der Zusteller die „Visitenkarte“ der Händler sei. „Und wir haben großes Interesse daran, dass diese Visitenkarte ordentlich ist“, sagt der Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer.“
Jahrelang konnte man nur vermuten, dass die Paketdienste den Versandmarkt hoffnungslos unterschätzen. Inzwischen zeichnet sich allerdings ab, dass durchaus Kalkül dahinter steckt.
Man kann also gespannt sein, wie der Online-Handel darauf reagiert und welche neuen Player sich in einem Markt etablieren („Best of Exchanges 2017: Die Logistik für den Handel von morgen“), der heute erst zu maximal einem Drittel vergeben ist.
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