„Beispiellose Entscheidung“: Wie sich Amazon mit dem Kartellamt anlegt

Von Amazon gabs diese Woche nicht nur Zahlen, sondern auch den Popcorn-Moment der Woche.

Denn ungewohnt emotional hat sich Amazon über „eine beispiellose behördliche Entscheidung“ des Bundeskartellamts echauffiert, das in der „Buy Box“ nicht nur günstige Anbieter sehen will, sondern zum Beispiel auch hochpreisige Anbieter, die schnell liefern können.

„Wir werden die Entscheidung des Bundeskartellamts entschieden anfechten“

In Rage bringt Amazon, wie wenig Ahnung das Kartellamt vom Wettbewerb im Einzelhandel habe:

„Die Entscheidung beruht auf einem grundlegenden Missverständnis der Funktionsweise des wettbewerbsorientierten Einzelhandels und steht im Konflikt mit den Grundsätzen des europäischen Binnenmarkts.

Wir werden gegen diese beispiellose behördliche Entscheidung Beschwerde einlegen.

In der Zwischenzeit werden wir unseren Store wie gewohnt weiter betreiben, damit Kunden und Verkaufspartner keinerlei Beeinträchtigungen erfahren, während wir unsere rechtlichen Schritte vorbereiten.“

Das Kartellamt hat Amazon zwar für die bisherige Praxis mit einer vorläufigen (Mindest-)Geldbuße von 58,8 Mio. Euro belegt und allerlei Fristen gesetzt.

Amazon will erst einmal weitermachen wie bisher

Doch sobald Amazon die Entscheidung gerichtlich anficht, kann es erst einmal weitermachen wie bisher.

Mehr zu den Vorwürfen und zu den Erwartungen an Amazon finden Interessierte in den Unterlagen des Kartellamts (PDF).

Amazon ist in den GLORE50 vertreten.

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Kategorien:Amazon

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