Sie können E-Commerce? – Die ersten Top-Arbeitgeber

Die ersten Top-Arbeitgeber für Exciting Commerce kommen aus Baden-Württemberg. Die Internetstores AG (Fahrrad.de, Fitness.de) und Oxid eSales präsentieren sich als attraktive Arbeitgeber für den E-Commerce:

  • Oxid eSales zählt zu den aufstrebenden Anbietern bei den E-Commerce-Plattformen und hat ebenfalls internationale Ambitionen.

Mit den Top-Arbeitgebern erweitern wir zugleich unsere Job-Rubrik und präsentieren sie nun prominent als eigenen Bereich in der rechten Infoleiste.

Die Job-Rubrik wendet sich in erster Linie an (Online-)Händler auf der Suche nach qualifizierten Fach- und Führungskräften.

Händler auf Wachstumskurs, die wissen, dass sie ständigen Bedarf an neuen Mitarbeitern haben und sich ebenfalls dauerhaft als Top-Arbeitgeber für den E-Commerce präsentieren möchten, wenden sich bitte an jobs@excitingcommerce.de. Nadine Schmitt informiert gerne über die individuellen Einbindungsmöglichkeiten.

Die Zahl der Top-Arbeitgeber ist beschränkt. Wir werden also eine Warteliste einführen. Aber natürlich gibt es auch unabhängig davon weiterhin die wöchentliche Jobrubrik mit den neuesten Stellenausschreibungen für den E-Commerce.

Frühere Beiträge zum Thema:



Kategorien:Jobs

1 Antwort

  1. „Die Zahl der Top-Arbeitgeber ist beschränkt.“
    Wonach wählt Ihr denn die Top-Arbeitgeber aus? Was sind denn die Kriterien, die Eurer Meinung nach einen Top-Arbeitgeber auszeichnen?
    Viele Grüße,
    Ralf

  2. „Top-Arbeitgeber“ ist ein Anzeigenformat im Rahmen unserer Jobrubrik, d.h. wie bei den „Top-Sponsoren“ und den „Top-Agenturen“ entscheiden die Händler/Unternehmen selber, ob sie sich als „Top-Arbeitgeber“ präsentieren wollen.
    Aktuell ist das Format auf 5 Plätze beschränkt (max. 3 Händlerplätze, max. 2 Plätze für Dienstleister/Agenturen).

  3. Jochen, ich würde die Namenswahl für das Anzeigenformat Überdenken. Das schwächt den ansonsten guten Beratercharakter von excitingcommerce ernorm, wenn man eine Nennung als Top Arbeitgeber einfach buchen kann.

  4. Nicht wirklich. Der redaktionelle Superlativ ist ja traditionell „die spannendsten …“, insofern ist das schon klar getrennt.

  5. Stimmt – wenn man das in den Kontext mit Top-Agenturen stellt wird der Qualitätsanspruch schnell klar. Das hier ist dann wohl der Top-Artikel und das Top-Buch gibt´s ja auch schon.
    TipTop-Grüße

Schreibe eine Antwort zu Jochen (Exciting Commerce)Antwort abbrechen

Entdecke mehr von Exciting Commerce

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen