Was den Matratzenverband an den Online-Startups stört

Im Vorfeld der ersten K5 Home & Living hat sich diese Woche auch der Fachverband Matratzen-Industrie zur Flut an neuen Matratzen-Startups („Bruno und die spannendsten Newcomer im Matratzenmarkt„) geäußert und gibt sorgenvoll zu bedenken:

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„Die meisten der neuen Start-ups mit dem ,one fits all‘-Konzept werben damit, dass sie den stationären Handel nicht brauchen und ihre Matratzen deshalb wesentlich günstiger anbieten können.

Bei diesem Geschäftsmodell sollten sich Verbraucher bewusst machen, dass sie zwar möglicherweise Kosten einsparen, gleichzeitig aber auch auf die wichtige Möglichkeit verzichten, Probe zu liegen und zu vergleichen“

Doch das ist längst nicht alles, was den Matratzenverband in Sachen Online-Handel umtreibt:

„Im Gegensatz zu Kleidung ist es bei einer Matratze nicht ohne weiteres möglich, sie nach der Rückgabe zu reinigen.

Wie können Kunden also sicher sein, dass es sich bei den im Online-Handel erworbenen Modellen nicht um Rückläufer handelt?“

In Sachen Schlaf- und Bettwaren haben wir uns diese Woche mit der bmp-Holding („Schlafwelten: bmp plant für 2016 Umsatzverdopplung auf 25-40 Mio. €„) und der Steinhoff-Gruppe („Möbeldiscount: Poco und die E-Commerce-Pläne von Steinhoff„) befasst.

digital kompakt hat nach den spannendsten Matratzen-Startups nun „Das undankbare Geschäftsmodell hinter dem Matratzen-Onlineverkauf“ unter die Lupe genommen.

Mehr zu den Entwicklungen im Möbelmarkt auch in den jüngsten Exchanges #117 und auf der K5 Home & Living am 14. Juni in Berlin – mit Home24 (Smood), der bmp Holding (Sleepz, Grafenfels) und vielen der neuen Matratzen-Startups.

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Kategorien:Home & Living

1 Antwort

  1. Probeliegen ist ja schön und gut, aber wenn man nach einem Kauf bereits nach 5 Tagen bemerkt, dass es doch nicht die ideale Matratze ist, kann man diese in der Regel nicht mehr umtauschen. Im Versandhandel, z.B. bei Wenatex, kann man eine Matratze auch nach 14 Tagen noch kostenfrei zurückgeben!

    In der Regel kann kaum einer nach einem kurzen Probeliegen von etwa 20 Minuten sagen, ob die Matratze geeignet ist, oder nicht.

    • Genau so ist es. Vor allem dann nicht, wenn man mit Strassenkleidung auf der Matratze liegt und keiner einem erklärt, wie und wo die Wirbelsäule gestützt werden muss/sollte.
      Und solche Aussagen sind sind: „Wie können Kunden also sicher sein, dass es sich bei den im Online-Handel erworbenen Modellen nicht um Rückläufer handelt?““
      Da kann man genauso gut schreiben: Woher will der Kunde wirklich wissen, ob die Matratze in Deutschland gefertigt wurde ? Oder woher soll der Kunde wissen, ob der Preis wirklich günstig für die Matratze ist und nicht durch Marktteilnehmer abgesprochen wurde ? Oder woher soll der Kunde wissen, ob wirklich die Materialien in der Matratze in deR qualität sind, wie es angepriesen wurde etc.
      Dafür gibt es Gesetze und Vorschriften und daran müssen sich, ob man es glaubt oder nicht, selbst die bösen Onlinehändler halten.

  2. Ich finde die Argumente des Matratzenverbandes einfach herrlich! Besonders amüsant: „Wie können Kunden also sicher sein, dass es sich bei den im Online-Handel erworbenen Modellen nicht um Rückläufer handelt?“

    a) Kann es uns im stationären Handel nicht auch passieren, dass wir eine Matratze erhalten, die von einem unzufriedenen Kunden an einen kulanten Händler zurückgegeben wurde?

    b) Was ist eigentlich so schlimm daran, dass schon mal jemand ein paar Nächte auf unserer Matratze geschlafen hat? Der Vorsitzende des Matratzenverbandes übernachtet gewiss öfter in Hotels. Dort liegt er ständig auf gebrauchten Matratzen. Oder lässt er sich etwa in jedes Hotelbett stets ein fabrikneues Exemplar legen?

    c) Liegen wir eigentlich direkt auf dem Matratzenbezug? Oder haben wir nicht etwa ein sauberes Bettlaken dazwischen, das den direkten Hautkontakt mit der Matratze vermeiden hilft?

    d) Wird nicht gerade (gerne auch im stationären Handel) bei hochwertigen Matratzen damit geworben, dass die Bezüge der Matratzen abnehmbar und waschbar ist? Die perfekte Lösung für Hygienefans.

    Fazit: In meinen Augen handelt es sich bei den Ausführungen des Matratzenverbandes weitgehend um Pseudoargumente aus der Güteklasse „Sand in der Augen der Kunden streuen“. Offenbar fehlen echte Argumente. Wenn der Verband öffentlich mit solchen Pseudoargumenten um sich wirft, könnte dies ein Indiz für die Angst sein, dass die neuen Onlinehändler die Luft aus den aufgepumpten Mondpreis-Kalkulationsmodellen seiner etablierten Verbandsmitglieder lassen werden.

    Das Argument „Der böse, böse, böse Internethandel und der riskante, riskante, riskante Onlinekauf“ haben wir früher schon in anderen Bereichen gehört, die dann von Onlinehändlern gehörig aufgemischt wurden.

    Apropos Mondpreise und Aufmischen: Wann nimmt sich eigentlich jemand mal die Baumarkt-Branche vor?

    • Falls der Matratzenverband nach weiteren Pseudoargumenten suchen oder gar mit der Erstellung eines Argumentatationsleitfadens für den Stationärhandel beschäftigt sein sollte, hätte ich noch ein Dutzend Argumente in petto. Sogar perfekt zielgruppenorientiert:

      „Wie können Sie sicher sein, dass Sie im Onlinehandel nicht eine Matratze erhalten, auf der schon…“
      für CHRISTEN: „Ehebruch und Unkeuschheit stattfanden.“
      für MOSLEMS: „schweinefleischhaltige Produkte verzehrt wurden.“
      für HINDUS: „rindfleischhaltige Produkte verzehrt wurden.“
      für HOMOPHOBE: „ein Schwuler oder eine Lesbe gepennt haben.“
      für TÜRKEN: „ein lediger Deutscher mit Deiner Tochter/Schwester geschlafen hat.“
      für IRANER: „Zionisten Quartier genommen haben.“
      für AfD-WÄHLER: „Ausländer logiert haben.“
      für LINKE: „ein Investmentbanker sein Schläfchen gemacht hat.“
      für NAZIS: „Nicht-Arier geschlafen haben.“
      für BAYERN: „Österreicher übernachtet haben.“
      für SCHALKER: „ein BVB-Anhänger geratzt hat.“
      für MILLIONÄRE: „ein Finanzbeamter genächtigt hat.“

      Ich bin zuversichtlich, dass diese sach- und fachgerechte Argumentation verfängt und dass so im bösen Online-Matratzenhandel die Lichter schnell wieder ausgehen werden.

    • Genauso sieht es aus. Und das vor allem aus dem Munde eines Verbandes, bei dem mehrere Mitglieder ihres Verbandes zu hohen Millionenstrafen aufgrund illiegaler Preisabsprachen verdonnert wurden: http://www.focus.de/regional/nordrhein-westfalen/moebel-matratzen-hersteller-muss-15-5-mio-euro-bussgeld-zahlen_id_5031983.html

      Es ist wirklich schon starker Tobak dem Onlinehandel Vorwürfe wie „Handel mit gebrauchten Waren“ zu unterstellen.

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