Buchlos voran: „Digital downloads are a hangover from the analogue world“

von Matthias Hell

„Subscription
access models and services are the future. Digital downloads are an anomaly, an
interregnum, a hangover from the analogue world clumsily imposed on the
digital.”

Michael Bhaskar, Digital Publishing Director von Profile
Books, hält eBooks nur für eine Brückentechnologie. Wie er in Analogie zu
Musikbranche festhält, beginnen die spannenderen Entwicklungen dagegen erst jenseits
der eBook-Downloads. (via Futurebook)

Neue Vertriebsmodelle

Springer Open: Während
auf der einen Seite noch um das Urheberrecht in seiner tradierten Form gekämpft
wird, setzt sich Open Access im Wissenschaftsbereich immer mehr als attraktives
Publikationsmodell durch. Springer Open ermöglicht nun auch die
Veröffentlichung kompletter (e-)Bücher als Open Access-Titel. (via Buchmarkt)

Wiley: Auch der
US-Wissenschaftsverlag Wiley räumt Open Access eine immer größere Bedeutung
ein, wie eine Reihe von organisatorischen und personellen Weichenstellungen
zeigt. (via Publishers
Weekly
)

Reclam: Mit
leichter Verspätung sind die gelben Heftchen in der digitalen Buchwelt
angekommen. Statt bloßer eBook-Downloads setzt Reclam immerhin auf digitale
Bundles: Zum Originaltext gibt es als Dreingabe die passende Sekundärliteratur.
(via Börsenblatt)

Neue Erzählformen

Social Journalism:
User generated content verändert nicht nur die Informationsquellen von
Journalisten, sondern auch deren Rollenverständnis. Mark Little, Gründer der
Social Media-Nachrichtenagentur Storyful, macht sich Gedanken darüber, was
Youtube, Twitter und Co. für den Journalismus von heute bedeuten. (Nieman
Reports
)

Long Form Journalism:
Digitale Medien ermöglichen es Journalisten zunehmend, aus dem Korsett klassischer
Formate auszubrechen. Mit „Hazlitt“ startet Random House nun in Kanada eine
Plattform für journalistische Langtexte. (via National
Post
)

Struktureller Wandel

Amazon: Mit den
eigenen Verlagsaktivitäten wächst bei Amazon auch der Wunsch nach zusätzlichen
Vertriebskanälen. In den USA hat der Onlinehändler nun eine Vereinbarung zum
Vertrieb eigener eBooks auf den Plattformen von Wettbewerbern wie Barnes &
Noble und Apple erzielt. (via Paid
Content
)

Plattform oder
Wettbewerber?
Die Aktivitäten u.a. von Amazon und Google im Verlags-Business
nimmt Publishing
Perspectives
zum Anlass für einen Blick auf die künftige Rolle der
Publisher. Zur Wahl stehen dabei die Modelle „Platform or Participant“ – mit einer
deutlichen Präferenz für die erste Alternative:

„The
digital world has erased many of the lines that the traditional publishing
business drew in the sand. It is slowly eroding some of the traditional revenue
streams. Should publishers build their own platforms — be they distribution,
e-book conversion, editing and consulting — and offer their services to
competitors? Or are there some lines that should not be crossed?”

Self Publishing:
Man kann es als Auswuchs des Self Publishing-Trends sehen oder auch als
Vermarktungs-Problem: Bei vielen Self-Publishern – darunter der Star-Autor
John Locke – ist der Kauf von positiven Reviews gang und gäbe. (via New
York Times
)

Buchhandel im Umbruch

Mayersche:
Parallel zu Thalia befindet sich auch die Mayersche Buchhandlung im
Rückwärtsgang. In Iserlohn schließt der Filialist bereits den vierten Standort
in diesem Jahr. (via Buchreport)

Kobo: Gemäß der
Multichannel-Philosophie der Konzernmutter Rakuten startet Kobo eine Zusammenarbeit
mit dem unabhängigen Buchhändler-Verband American Booksellers Association. Kobo
versorgt die stationären Händler künftig mit eBooks – eine Rolle, die bisher
Google Books zufiel. (via Good
eReader
)

Frühere Beiträge zum Thema:



Kategorien:Buchhandel

  1. Zu Reclam: “Beim Kauf der Doppelpacks zahlt der Kunde weniger als beim Download der Einzeltitel”.
    Wie läßt sich denn dies mit der unsinnigen Buchpreisbindung vereinbaren? Droht hier nicht eine Abmahnung vom Börsenverein? Sicher hat der Reclam-Verlag die besten Juristen; deshalb würde mich deren Argumentation sehr interessieren.

  2. Kurz eine Ergänzung zu meinem obigen Kommentar, falls sich noch jemand nach der juristischen Lösung gefragt hat, da auch Bundles gegen § 2 Abs. 1 Nr. 4 BuchPrG verstoßen: Die Formulierung in der boersenblatt.net war missverständlich. Es werden nicht zwei eBooks im Bundle günstiger abgegeben, sondern die zwei Titel in einen neuen Titel “verschmolzen”. Dieser wird dann gegenüber den Einzelkäufen ein paar Cent günstiger angeboten. So die Auskunft der börsenblatt-Redaktion.

Kommentar verfassen

%d Bloggern gefällt das: