Nicht ganz unerwartet hat Stylebop diese Woche nun doch Insolvenz anmelden müssen:
„Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 15.08.2019 um 13:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger […] bestellt.“
Man kann gespannt sein, ob Mytheresa, Signa Retail, Farfetch, Zalando oder andere jetzt doch noch zuschlagen, nachdem Stylebop die letzten Jahre zu Dirk Ströers Media Ventures gehört hat.
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