Das Kartellamt leistet sich jetzt eine eigene Amazon-Abteilung

Amazon steht künftig unter besonderer Beobachtung des Bundeskartellamts, das dafür eigens eine Abteilung einrichtet:

“Das Bundeskartellamt richtet eine Schwerpunktabteilung für den Bereich E-Commerce ein. Die 2. Beschlussabteilung (Vorsitzender Dr. Felix Engelsing) soll sich künftig verstärkt um die Anwendung des neuen § 19a GWB und des allgemeinen Kartellrechts im Bereich E-Commerce kümmern. Sie wird insbesondere für die kartellrechtliche Beurteilung des Verhaltens von Amazon und anderer Handelsplattformen zuständig sein.”

Zuletzt hatte Amazon das Kartellamt eigentlich ganz gut im Griff.

An sich kann eine bessere Online-Kompetenz beim Kartellamt nicht schaden, zumal es ja auch um die Amazon-Kompetenz in der Branche nicht sonderlich gut bestellt ist (“Das Versagen der ‘Marktforscher'”), wo von interessierter Seite ganz gerne mal mit irreführenden Infos/Studien gearbeitet wird.

Andererseits macht es Amazon den “Instituten des stationären Handels” auch vergleichsweise einfach, indem es sich mit Infos auch weiter sehr bedeckt hält.

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